Rechtsprechung
VG München, 06.12.2011 - M 11 E 11.30965 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wirksamer Asylantrag nach Dublin-II-VO bei Minderjährigen; Zuständigkeit eines anderen Staates (§ 27 a AsylVfG); kein Anspruch auf Selbsteintritt; EMRK vom 19. Oktober 2011; Wiederaufnahme in Italien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG München, 06.12.2011 - M 11 E 11.30965
Es liegt auch keine Ausnahmefall vor, in dem nach der Rechtsprechung unbeschadet der Regelung des § 34 a Abs. 2 AsylVfG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gleichwohl in Betracht kommen könne (BVerfGE 94, 49 ff.).
- VG München, 02.08.2012 - M 11 K 11.30160
Herkunftsland: Somalia
Daher kommt es hier auch nicht auf die Rechtsprechung der Kammer an (vgl. VG München vom 6.12.2011, Az. M 11 E 11.30965), wonach trotz der Schwierigkeiten in Italien im Hinblick auf die überlastete Aufnahmekapazität von Asylantragstellern kein Anlass zur Annahme besteht, Italien sei kein sicherer Drittstaat mehr oder gewähre dem Antragsteller keinen Schutz nach Maßgabe des einschlägigen Gemeinschaftsrechts. - VG München, 05.09.2016 - M 11 K 14.30854
Zulässige Betreibensaufforderung über Reisewege, Aufenthalte in anderen Staaten …
Der Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 6. Dezember 2011 abgelehnt (Az.: M 11 E 11.30965). - VG Regensburg, 20.07.2012 - RN 5 S 12.30230
Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 34 a Abs. 2 AsylVfG
Die Zuständigkeitsbestimmungen begründen jedoch kein schutzwürdiges subjektives Recht des Asylbewerbers darauf, dass sein Asylantrag im zuständigen - nicht etwa in einem anderen - Mitgliedstaat geprüft wird, da in allen Mitgliedsstaaten ein gleichwertiges Asylverfahren besteht (so zutreffend VG München vom 6.12.2011, Az.: M 11 E 11.30965 unter Hinweis auf GK zum AsylVfG, Fritz/Vormeier, Band 2, § 27 a Rdnr. 30, 123 ff.).